Änderung betreffend Teil 9 und Hilfsmittelausweise von Teil 10 der SportordnungIm Klartext: Ab dem Sportjahr 2018 gelten die Hilfsmitteleinträge der AB1/AB2 (SH Schützen bleibe von der Regelung unberührt) Behinderten nicht mehr bei den Auflagewettbewerben nach Teil 9 der Sportordnung (siehe Anlage TK-Mitteilung) Personen mit AB Einträgen, die nachweislich anrechenbare Behinderungen haben, müssen von einem Facharzt ein neues Attest gemeinsam mit dem grünen Hilfsmittelausweis beim Landesreferenten in Bayern bei den jeweiligen Bezirksreferenten einreichen.
Dies wurde nötig um einen Missbrauch in Teil 9 der Sportordnung durch das Regelwerk von Teil 10 der Sportordnung zu verhindern.
TK-Mitteilung_6-2017.pdf PDF-Dokument [244.0 KB]